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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20 (https://dejure.org/2021,20882)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.05.2021 - 1 L 60/20 (https://dejure.org/2021,20882)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 1 L 60/20 (https://dejure.org/2021,20882)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20
    Der Inhalt der Begründung zählt indes nicht zu den Vorgängen, auf deren Feststellung in der Niederschrift nach § 160 Abs. 3 ZPO nicht verzichtet werden darf (so BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 -, juris Rn. 4; vgl. ferner, BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2015 - OVGE 10 N 14.13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20
    So liegt es, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, d. h. wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (so BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09

    Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20
    Das Verwaltungsgericht ist vielmehr in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass der Kläger keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dargelegt hat, die seine Beweisbehauptung als möglich erscheinen lassen (vgl. zur Abgrenzung: BVerwG, Beschluss vom 12. März 2010 - 8 B 90.09 -, juris Rn. 21, 25).
  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20
    Der Inhalt der Begründung zählt indes nicht zu den Vorgängen, auf deren Feststellung in der Niederschrift nach § 160 Abs. 3 ZPO nicht verzichtet werden darf (so BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 -, juris Rn. 4; vgl. ferner, BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2015 - OVGE 10 N 14.13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20
    Bis zu der mündlichen Verhandlung am 9. März 2020 verblieb dem Prozessbevollmächtigten des Klägers genügend Zeit, eine ergänzende schriftliche Stellungnahme des Bildungsträgers einzuholen (vgl. im Übrigen zur Hinweispflicht bei einem anwaltlich vertretenen Kläger, BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 4 B 69.03

    Förmliche Ablehnung eines Beweisbeschlusses; Drittschützende Wirkung des Gebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20
    Der Inhalt der Begründung zählt indes nicht zu den Vorgängen, auf deren Feststellung in der Niederschrift nach § 160 Abs. 3 ZPO nicht verzichtet werden darf (so BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 -, juris Rn. 4; vgl. ferner, BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2015 - OVGE 10 N 14.13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 10 N 14.13

    Asyl; Türkei; Antrag auf Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20
    Der Inhalt der Begründung zählt indes nicht zu den Vorgängen, auf deren Feststellung in der Niederschrift nach § 160 Abs. 3 ZPO nicht verzichtet werden darf (so BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 -, juris Rn. 4; vgl. ferner, BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2015 - OVGE 10 N 14.13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
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